Das Bundesgesundheitsministerium weist in einem aktuellen Artikel auf die Möglichkeit der pflichtversicherten Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse CITY BKK hin (wird auf Verfügung des Bundesversicherungsamt (BVA) zum 1.7.2011 geschlossen), bis zum 14.07.2011 in eine andere gesetzliche Krankenkasse nach freiem Wunsch zu wechseln. Die ausgewählte neue gesetzliche Krankenversicherung muß die bisherigen Mitglieder der CITY BKK ohne Einschränkung aufnehmen. Hierbei spielen Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand keinerlei Rolle.
Pflichtversicherte Mitglieder der CITY BKK die bis zum 14.7.2011 (für Rentner gilt der 11.8.2011) keine neue gesetzlichen Krankenkasse ausgewählt haben, werden automatisch durch den jeweiligen Arbeitgeber, Rentenversicherungsträger oder die Arbeitsagentur einer neuen gesetzlichen Krankenkasse zugeordnet.
Quelle: Artikel des Bundesgesundheitsministeriums